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   OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00   

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https://dejure.org/2001,4007
OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00 (https://dejure.org/2001,4007)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.08.2001 - 11 U 3125/00 (https://dejure.org/2001,4007)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. August 2001 - 11 U 3125/00 (https://dejure.org/2001,4007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Teilurteils über eine Restwerklohnforderung; Einbüßung des Rechts auf Stellung einer Wahl Bürgschaft bei Geltendmachung eines Gewährleistungseinbehalts durch den Besteller; Verwirkung von Gewährleistungsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3
    Zurückbehaltungsrecht des Bestellers bei Nichtzahlung des Gewährleistungseinbehalts nach VOB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungseinbehalt bei Nichteinzahlung auf Sperrkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3
    Mängelsicherheitseinbehalt bei Nichtbefolgung der Sperrkontoaufforderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B: Hat Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht? (IBR 2002, 74)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1598
  • BauR 2001, 1918
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00
    Ein unzulässiges Teilurteil stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel (§ 539 ZPO ) dar, weshalb es regelmäßig notwendig sein wird, zurückzuverweisen (BGH WM 1994, 865, 868; NJW 1996, 395 ).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 373/82

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden

    Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00
    Auch hindert nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein vereinbartes Sicherheitseinbehalt den Auftraggeber nach Abnahme grundsätzlich nicht, die Zahlung fälligen Werklohns wegen mangelhafter Ausführung der Werkleistung zu verweigern (BGH BauR 1982, 579 ; 82, 2494; DNotZ 1984, 478).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97

    Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00
    Der BGH hat in einem gleichgelagerten Fall eine Aufrechnung mit Gegenforderungen entgegen dem Anspruch auf Auszahlung des Restwerklohnes nach den allgemeinen Regeln für zulässig erachtet (vgl. BGH BauR 1998, 544 ).
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81

    Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00
    Auch hindert nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein vereinbartes Sicherheitseinbehalt den Auftraggeber nach Abnahme grundsätzlich nicht, die Zahlung fälligen Werklohns wegen mangelhafter Ausführung der Werkleistung zu verweigern (BGH BauR 1982, 579 ; 82, 2494; DNotZ 1984, 478).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00
    Ein unzulässiges Teilurteil stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel (§ 539 ZPO ) dar, weshalb es regelmäßig notwendig sein wird, zurückzuverweisen (BGH WM 1994, 865, 868; NJW 1996, 395 ).
  • KG, 29.04.1988 - 24 U 3307/87

    AGB: Zahlung des Sicherheitseinbehaltes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2001 - 11 U 3125/00
    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des Kammergerichts in seinem Urteil vom 29.04.1988 (BauR 1989, 207).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2003 - 17 U 193/02

    Bauvertrag: Zahlung vergeblicher Untersuchungskosten bei unberechtigter

    Während etwa nach Ansicht des OLG Dresden (BauR 2001, 1918) der Besteller nur sein Zurückbehaltungsrecht aus dem Sicherungseinbehalt, nicht aber sein Zurückbehaltungsrecht aus Gewährleistung für bereits erkannte Mängel verliert (ebenso KG, Urteil vom 18.11.2002 - 24 U 249/01), ist nach anderer Auffassung (zuletzt OLG Celle, Urteil vom 20.02.2002 - 7 U 59/01; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, B § 17 RN 170) die Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln ausgeschlossen.
  • OLG Celle, 20.02.2002 - 7 U 59/01

    Sicherheitseinbehalt gehört auf Sperrkonto

    Zwar hat ein Verstoß des Auftraggebers gegen die ihm nach § 17 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B obliegenden Verpflichtungen für diesen kein Aufrechnungsverbot zur Folge; er ist nicht daran gehindert, gegenüber dem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers die Aufrechnung mit Gegenansprüchen wie zum Beispiel mit Gewährleistungsansprüchen zu erklären (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., zu B § 17 Rdnr. 170; auch OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1598, 1599).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, BauR 1982, 579) ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt den Auftraggeber nach Abnahme grundsätzlich nicht daran hindert, den fälligen Werklohns wegen mangelhafter Ausführung der Werkleistung zurückzubehalten (so aber OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1598, 1599).

    Die Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 1. August 2001 (NJW-RR 2001, 1598) reicht aus den obigen Gründen allein nicht für eine Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO n. F. aus.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Der Senat teilt die von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur (OLG Dresden NJW-RR 2001, 1598 f.; KG BauR 2003, 131 OLG Karlsruhe BauR 2008, 114 - sämtlich zitiert nach Juris; Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, § 17 Nr. 6 VOB/B, Rn. 25) vertretene Auffassung, dass sich der Besteller gegenüber einem aus § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B resultierenden Auszahlungsanspruch auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen am Bauvorhaben noch vorhandener Mängel berufen kann.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 16 U 196/04

    Gewährleistungseinbehalt: Konkludente Abbedingung bei selbstschuldnerischer

    Das Gericht schließt sich aber insoweit der herrschenden Meinung (OLG Celle BauR 2003, 906, 908, OLG Dresden NJW-RR 2001, 1598 f., KG BauR 2002, 1567, 1569, KG NZBau 2003, 331 f., Ingenstau-Korbion-Joussen § 17 Nr. 6 VOB/B Rn. 31) an, die eine Aufrechnungsmöglichkeit gewährt, da die VOB insoweit kein Aufrechnungsverbot enthält.
  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 14 U 47/05

    Sperrfolie minderwertig: Keine Abnahmefähigkeit!

    Der fruchtlose Ablauf der Nachfrist führt aber nicht dazu, dass die Beklagte ihre Zurückbehaltungsrechte wegen der Mängel verliert (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rnr. 1250; Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., § 17 Nr. 6 VOB/B Rnr. 31; Oberlandesgericht Dresden, BauR 2001, S. 1918, 1919 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 11 U 226/20

    Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts ein Bauvorhaben betreffend

    b) Da hinsichtlich des Einbehalts ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot nicht besteht, kann im Streitfall der von der Klägerin verfolgte Anspruch auf Auszahlung des restlichen Werklohns somit grundsätzlich durch Aufrechnung mit Gegenforderungen der Beklagten erloschen sein (vgl. BGH, Urt. v. 19.021998 - VII ZR 105/97, NJW 1998, 2057; OLG Dresden, Urt. v. 01.08.2001 - 11 U 3125/00, NJW-RR 2001, 1598, 1599; Kammergericht, Urt. v. 18.11.2002 - 24 U 249/01, NJW-RR 2003, 804; OLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 9/06

    Bauvertrag: Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch mit

    Wird die Sicherheitsleistung trotz Nachfristsetzung nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt, so führt das nur zur Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs; dass insoweit eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ausgeschlossen wäre, lässt sich § 17 Nr. 6 VOB/B nicht entnehmen (hM; Ingenstau/Korbion-Joussen, aaO, § 17 Rn. 6 VOB/B Rn 31 m.w.N.; OLG Dresden, BauR 2001, 1918; a.A. für Zurückbehaltungsrecht, ausdrücklich nicht für Aufrechnung: OLG Celle, BauR 2003, 195; LG Berlin, BauR 2002, 969).
  • KG, 18.11.2002 - 24 U 249/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts

    Falls der Besteller trotz Aufforderung des Unternehmers den Gewährleistungseinbehalt nicht auf ein gemeinsames Konto einzahlt, verliert er gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B nur sein Zurückbehaltungsrecht aus dem Sicherungseinbehalt, nicht aber sein Zurückbehaltungsrecht aus Gewährleistung für behauptete bereits erkannte Mängel (OLG Dresden BauR 2001, 1918, 1919; KG - 26 Zs. - BauR 2002, 1567, 1569).
  • LG Wuppertal, 22.04.2008 - 11 O 2/08

    Vorliegen eines deklaratorischen Anerkenntnis einer Werklohnforderung;

    Dem Auftraggeber, der entgegen § 17 Nr. 6 Abs. 1 und 3 VOB/B trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Auftragnehmer die einbehaltene Sicherheit nicht auf ein Sperrkonto einzahlt, steht nämlich gegen den Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers kein Zurückbehaltungsrecht wegen Baumängeln mehr zu (vgl. OLG Celle, BauR 2003, 906 ff; LG Dresden, IBR 1998, 195 für den Fall der Aufrechnung; LG Berlin, BauR 2002, 969; Hahn, IBR 2007, 484; Kapellmann/ Messerschmidt- Thierau; § 17 VOB/B, Rd.-Nr. 213; a.A.: OLG Karlsruhe, IBR 2007, 484; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1598 ff.; Ingestau,/Korbion, Joussen, 16. Aufl., § 17 Nr. 6, Rd-Nr. 25).
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